Menge | Preis inkl. MwSt. | Preis zzgl. MwSt. | ||
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Einheit: Pack | Einzelpreis | Grundpreis | Einzelpreis | Grundpreis |
ab 1 | 21,75 € * | 0,217 €/Stück * | 18,27 € | 0,183 €/Stück |
ab 3 | 19,38 € * | 0,194 €/Stück * | 16,28 € | 0,163 €/Stück |
ab 5 | 18,90 € * | 0,189 €/Stück * | 15,88 € | 0,159 €/Stück |
ab 10 | 18,31 € * | 0,183 €/Stück * | 15,38 € | 0,154 €/Stück |
ab 30 | 18,18 € * | 0,182 €/Stück * | 15,27 € | 0,153 €/Stück |
- Artikel-Nr.: BEH-ALU-03910
- Inhalt: 100 Stück/Pack
- Lieferzeit: ab Lager verfügbar
Optimale Aufbewahrung ohne Wärmeverlust
Unsere Alu-Menüschalen eignen sich perfekt für den Transport von kalten und heißen Speisen durch Außer-Haus-Lieferdienste. Die abgebildeten Alumenüschalen sind ungeteilt und optimal geeignet für kleine Salate, Aufläufe sowie weitere unteilbare Gerichte. Aufgrund der sehr guten Isolationseigenschaften von Aluminium können Sie Ihre Gerichte lange auf gewünschter Temperatur halten.
Nach aktuellem Kenntnisstand können Alumenüschalen auch weiterhin ohne eine Mehrwegalternative angeboten werden.*
Material | Aluminium |
Maße | 227×177×39mm |
Ausführung | ungeteilt, tief |
Backofengeeignet | ✔ (zum Erwärmen bis 300°C) |
Tiefkühlgeeignet | ✔ (bis -20°C) |
Recyclingfähig | ✔ |
Die passenden Aludeckel für unsere Menüschalen sind separat in unserem Sortiment erhältlich.
Weiterhin auch ohne Mehrwegalternative möglich*
Unsere Alumenüschalen können auch weiterhin beim Letztvertreiber ohne paralleles Angebot einer Mehrwegverpackung angeboten werden!
Alumenüschalen fallen somit nicht unter die seit 01. Januar 2023 geltenden Vorschriften, Mehrwegalternativen anbieten zu müssen. Gemäß § 33 VerpackG sind sogenannte Letztvertreiber von Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff und Einweggetränkebechern verpflichtet, die angebotenen Waren am Ort des Inverkehrbringens, jeweils auch in Mehrwegverpackungen zum Verkauf anzubieten.
(Quelle des Gesetzestextes, Seite 28/29: https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/)
Die Vorschriften des Gesetzestextes beziehen sich auf Verpackungen aus Kunststoff. Auch Kunststoffverpackungen, in denen Essen ausgeliefert wird, fallen nach Rücksprache mit einem externen Experten ebenfalls nicht unter diese Regelung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Aussagen zu diesem Thema nur auf Basis unseres jeweils aktuellen Kenntnisstandes getätigt wurden, aber keine rechtsverbindliche Auskunft geben können.
*Stand: 01.03.2023