Einwegbesteck und -geschirr aus Plastik, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff dürfen ab dem 3. Juli 2021 EU-weit nicht mehr produziert werden. Gleiches gilt für To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus Styropor. Der Handel kann vorhandene Ware abverkaufen.
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