Das Verpackungsgesetz: die neuen Pflichten im Überblick

Ab dem 01.01.2019 wird die Verpackungsverordnung vom Verpackungsgesetz abgelöst. Was bedeutet das für Sie? Ich habe hier einen groben Überblick für Sie zusammengestellt.

Das neue Verpackungsgesetz soll die Rücknahme von Verpackungen forcieren und den Einsatz von recyclebarem Verpackungsmaterial vorteilhaft regulieren. Die Rücknahme von Verpackungen soll transparenter werden, indem jedes Unternehmen, das Verpackungen in den Verkehr bringt gesetzlich verpflichtet ist, sich bei der Zentralen Stelle – Verpackungsregister zu registrieren und seinen Umsatz an Verpackungsmaterial zu melden.

Einen kurzen Überblick bietet das folgende Video der Zentralen Stelle Verpackungsregister:

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier >>

 

WICHTIG - Handeln Sie jetzt !

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Registrieren Sie Ihr Unternehmen noch vor dem 01.01.2019 bei der Zentralen Stelle - Verpackungsregister an.

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Schließen Sie einen Vertrag mit einem Dualen System. Eine Auflistung Dualer Systeme finden Sie hier >>

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Melden Sie Ihren Verbrauch an den unterschiedlichen Verpackungsmaterialien, die Sie in den Verkehr bringen dem Dualen System und der Zentralen Stelle mindestens jährlich.

Hinweis5c0901d6d81a1
Wir bieten einen kostenfreien Service! Auf Ihre kurze Anfrage geben wir Ihnen eine Aufstellung der Verpackungsmaterialien, die wir Ihnen geliefert haben. Diese Aufstellung ist getrennt nach den Materialien und den entsprechenden Gewichten. Die Liste ist schon mit den Abkürzungen (Codes) versehen. die der Gesetzgeber bei der Meldung vorsieht.

Kosten

Wenn Sie wissen möchten, mit welchen Entsorgungskosten für welche Verpackungsmaterialien Sie rechnen müssen, nutzen Sie den Lizenzrechner vom "Grünen Punkt"

Benötigen Sie Hinweise oder eine Beratung zu Ihren Produkten oder wie Sie Lizenzkosten sparen können, indem Sie umweltbewußt verpacken, dann kontaktieren Sie uns: +49 (0)351 2075120

 

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