275x195x300mm zweiwellige Kartonagen | Gefahrgutverpackung

mit UN-Kennzeichnung nach 4G und 4GV
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ab 40 3,75 € * 3,15 €
ab 80 3,54 € * 2,97 €
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ab 300 2,94 € * 2,47 €
ab 600 2,75 € * 2,31 €
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Produktinformationen "275x195x300mm zweiwellige Kartonagen | Gefahrgutverpackung"

Gefahrgutverpackungen mit UN-Kennzeichnung nach 4GV und 4G für die Verpackungsgruppen I(X), II(Y) und III(Z).

Die Gefahrgutverpackungen sind geeignet für den Transport im Straßenverkehr nach ADR sowie für See- (MDG-Code, ADNR), Eisenbahn- (RID) und Lufttransport (ICAO-TI, IATA). Das beauftragte Prüflabor ist eine zugelassene Prüfstelle für Gefahrgutverpackungen aus Wellpappe. Den BAM-Zulassungsschein finden Sie unter PDF-Dokumente.

Die Außendecke der Gefahrgutkartons besteht aus sehr stabilem Kraftliner.

Farbe braun
Innenmaß L x B x H 275 x 195 x 300mm
Druck 1-farbig "GV 7"
Belastung zugelassenes Bruttogewicht
bei Verpackungsgruppe:
4GV-X bis 10 kg
4G-X bis 14 kg
4G-Y bis 20 kg
4G-Z bis 30 kg
Qualität BC 2.70
Fefco 201
Gewicht 0,54 kg
Kartons je Palette

600 Stück

* Bitte beachten Sie:

  1. Bitte prüfen Sie, ob unsere Gefahrgutverpackungen auch für Ihr Gefahrgut in Verbindung mit dem von Ihnen gewünschten Verkehrsträger (Straße, See, Eisenbahn, Luft, mehrere Verkehrsträger in einer Tranportkette) zugelassen sind. Dies können Sie dem Sicherheitsdatenblatt Ihres zu transportierenden Gefahrgutes entnehmen.

  2. Bitte beachten Sie die weiteren sicherheitsrelevanten Vorschriften gemäß des Sicherheitsdatenblattes Ihres Gefahrgutes, beispielsweise das Aufbringen spezieller Gefahrgutetiketten betreffend.

  3. Gefahrgutverpackungen müssen mit Filamentklebeband verschlossen werden. Die ideale Aufbringung ist auf unseren Gefahrgutkartons als "Verschlusshinweise" aufgedruckt. Passendes Filamentklebeband können Sie unter diesem Artikel als Zubehör finden.

  4. Bei Transport über den Verkehrsträger Luft darf die aufgedruckte UN-Kennzeichnung nicht durch Klebeband oder andere Aufbringungen verdeckt werden.

  5. Für den Gefahrgutversand der Gefahrgutklasse 4G und die Verwendung von Gefahrgutkartons sind ausschließlich die aktuell gültigen Vorschriften maßgebend. Diese Gefahrgutverpackungen können für den Transport mit Metall- oder Kunststoffgebinden als Innenverpackung verwendet werden. Sie sind für diesen Anwendungszweck von einem zugelassenen Prüflabor genehmigt. Die Kombination unserer Gefahrgutpverpackungen mit Metall- oder Kunststoffgebinden muss den Anforderungen der Rechtsvorschriften lt. Zulassungsschein entsprechen und durch eine Nachprüfung nachgewiesen und dokumentiert sein.
    Gern leiten wir auf Ihren Wunsch die entsprechende Nachprüfung ein.
    Bitte kontaktieren Sie uns unter gefahrgutversand@europack24.de

letzte Aktualisierung: 01.03.2019

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